Bautechnische Richtlinien für Startplätze FZG 76.
Richtzeichnung 3 definiert detailliert die Vorgaben für die Fundamente des Katapults.
Definiert sind sowhl Beton- als auch Stahlqualität für die Verankerungen und Armierungen
des Hauptfundaments sowie die Tragfähigkeit des Baugrunds.
Die Ausgestaltung der Einzelfundamente wurde offensichtlich den örtlichen Spezialisten überlassen.
Quelle: BArch-MA Freiburg, RH 19-IV/280
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