Richtzeichnungen

Richtzeichnungen

Bautechnische Richtlinien für Startplätze FZG 76.

Richtzeichnung 3 definiert detailliert die Vorgaben für die Fundamente des Katapults.

Definiert sind sowhl Beton- als auch Stahlqualität für die Verankerungen und Armierungen
des Hauptfundaments sowie die Tragfähigkeit des Baugrunds.

Die Ausgestaltung der Einzelfundamente wurde offensichtlich den örtlichen Spezialisten überlassen.

 

Quelle: BArch-MA Freiburg, RH 19-IV/280

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