Bautechnische Richtlinien für Startplätze FZG 76.
Richtzeichnung 2 beschreibt die Vorgaben für die Einrichtung des Einstellzelts.
Sie macht auch deutlich, dass mit dieser Bauweise die Richtplatte nicht mehr zwingend in Startrichtung orientiert sein musste
und die darauf zu platzierenden Elemente einen gewissen Freiheitsgrad einnehmen konnten.
Quelle: BArch-MA Freiburg, RH 19-IV/280
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