Bautechnische Richtlinien für Startplätze FZG 76.
Richtzeichnung 1 beschreibt grob die Einrichtung einer Feuerstellung weiter vereinfachter Bauart.
Sie definiert die Verteilung der Infrastruktur unter Einhaltung von Sicherheitsabständen
und sie definiert die freizuhaltenden Bereiche in horizontaler und vertikaler Richtung.
Quelle: BArch-MA Freiburg, RH 19-IV/102
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